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Artikel 146 Grundgesetz
Innenpolitik
von
18.4.2007
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
im Artikel 146 Grundgesetz steht:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Wann werden Sie den Artikel 146 Grundgesetz umsetzen und das deutsche Volk in freier Entscheidung über die Verfassung abstimmen lassen ?
Oder haben Sie vor, diesen Artikel aus dem Grundgesetz streichen zu lassen ?Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Hintergrundinformationen:
Das Grundgesetz wird fälschlicherweise
als unsere Verfassung bezeichnet !
Wenn dem so wäre, brauchten wir den
Artikel 146 im Grundgesetz nicht und das
Grundgesetz könnte dann als Verfassung umgetauft werden !Bisheriges Ergebnis.
abgegebene Stimmen: 185
durchschnittliche Meinung: 3.74 Sterne
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