Das Anliegen
Die Antwort
doctype

Antwort auf "Förderung von Biogasanlagen dringend ändern"

Umwelt und Tierschutz

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Pätzold,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Förderung der Biogasanlagen erfolgt seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit der letzten Novelle dieses Gesetzes 2004 bestehen günstige wirtschaftliche Bedingungen für Biogasanlagen, was zu einem regelrechten Biogasboom in Deutschland geführt hat. Die von Ihnen angemahnte Überprüfung der Förderbedingungen erfolgt gegenwärtig bei der Vorbereitung des Erfahrungsberichts zum EEG.

Dieser Erfahrungsbericht wird noch in diesem Jahr dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Ein erster Entwurf des Bundesumweltministeriums wurde Anfang Juli 2007 unter http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/39631 veröffentlicht.
Darin enthaltene Handlungsempfehlungen zielen auf eine energieeffiziente Nutzung der Bioenergie und damit auch auf die Vermeidung unnötiger Transporte ab.

Vorliegenden Studien zufolge sind die von Ihnen zitierten „versprochenen Renditen von 300%“ wenig realistisch. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Agrarpreise und Pachten hat sich die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen in den letzen beiden Jahren tendenziell sogar verschlechtert.

Weitere Links:
Informationsmaterial zur Entwicklung der Stromerzeugung aus Biogas
Aktuelle Studie zur Wirtschaftlichkeit

Mit freundlichen Grüßen

 

Diskutieren Sie hier! zurück
Antworten
Alle Antworten auf www.direktzurkanzlerin.de werden im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verfasst.
Formales

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Für den Inhalt der veröffentlichten Beiträge ist ausschließlich der jeweilig genannte Autor verantwortlich.