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Antwort auf "Diäten"

Innenpolitik

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Henning,

vielen Dank für Ihre Frage der Diätenerhöhung, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Grundsätze für die Versorgung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind im Grundgesetz Artikel 48 Absatz 3 geregelt. Es heißt dort, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben und alle staatlichen Verkehrsmittel frei benutzen dürfen. Die Diät soll den Abgeordneten eine ihrem Amt angemessene Lebensführung gestatten. Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296) bestimmen die Bundestagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bundesregierung zur Höhe der Diäten nicht Stellung nehmen kann.

 

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