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Deutschland eine Scheindemokratie
Innenpolitik
von
11.6.2007
Inwiefern kann man in Deutschland von Demokratie sprechen, wenn die einzige Mitbestimmung der Bürger darin liegt, alle paar Jahre das Parlament zu wählen? In Deutschland wird nicht 'im Namen des Volkes' regiert, denn das Volk wird gar nicht gefragt. Da fragt man sich, in wie weit die Bürger in Deutschland kontrollieren und aktiv nachvollziehen können, wie Ihr Wille umgesetzt wird! Ich, und viele andere Bürger dieses Landes, sind der Meinung, das wir nur zusehen können und an uns vorbeiregiert wird. Bei wichtigen Entscheidungen, wie etwa die Euro-Einführung, die Europäische Verfassung ... wird das Volk nicht einmal gefragt, ob es das will und Umfragen werden konsequent ignoriert, sobald sich herausstellt, das die Mehrheit dagegen stimmen würde. Deutschland ist keine Demokratie, denn Demokratie besagt, dass das Volk eine Stimme hat. Dieses Volk hat keine und das sollte schleunigst geändert werden. Denn dann wäre die Lüge 'im Namen des Volkes', keine Lüge mehr!!!
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Antwort auf "Deutschland eine Scheindemokratie"
Innenpolitik
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrte Frau Diller,
die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger beschränkt sich nicht auf die verschiedenen Parlamentswahlen alle vier oder fünf Jahre. Die Demokratie lebt vom ständigen Dialog zwischen Wählern und Gewählten, sie lebt auch und gerade vom Engagement der Bürger in Vereinen, Verbänden und Parteien. Wer sich engagiert, kann auch mitgestalten.
Sie schlagen für grundsätzliche Entscheidungen Volksbefragungen vor. Das Grundgesetz kennt Volksbefragung, Volksbegehren und Volksentscheid, wenn nach Artikel 29 Grundgesetz die Länder neu gegliedert werden sollen. Daneben gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit von Volksbegehren, die in Gesetzesanträgen beim Landtag münden können.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich jedoch entschlossen, die Möglichkeiten zur Volksbefragung nicht auszubauen. Grund hierfür waren die schlechten Erfahrungen mit Volksentscheidungen in der Weimarer Republik. Die Grundgesetzautoren wollten ausschließen, dass emotional aufgeladene Streitfragen zum Gegenstand von Volksgesetzgebung werden.
Zu dem Verhältnis von repräsentativer zu direkter Demokratie finden Sie eine gute Übersicht auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung:
LinkMit freundlichen Grüßen
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