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Demokratie in Deutschland
Innenpolitik
von
3.1.2007
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
bezeichnen Sie die Vorgehensweise der Politik in Deutschland als eine demokratische?
Hintergrundinformationen:
Aus meiner Sicht wird in Deutschland schon lange keine demokratische Politik mehr gemacht. Die Herrschaft des Volkes durch gewählte Vertreter verliert immer schneller ihre Legitimation. Der Bürger äußert seit Jahren immer wieder erhebliche Zweifel an etlichen von der Politik auf den Weg gebrachten Veränderungen - wie sich immer häufig zeigt mit Recht - ohne dass die Politiker auch nur die geringste Kritik an ihren Ideen zulassen würden. Halten Sie den deutschen Bürger eigentlich für unmündig? Anscheinend ja, denn ansonsten würde sich die Politik nicht so gnadenlos über den Willen des Bürgers hinweg setzen bzw. so gar ignorieren. Warum läßt die Politik kein Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene zu? Kann es sein das die Politiker den mündigen Bürger und seine Meinung fürchten? Zur Zeit sieht es so aus, das rd. 600 Politiker einem 80 Millionen Volk ihre Ideen und Vorstellungen von Deutschland aufzwingen. Mein demokratisches Verständnis sagt mir, dass die vom Volk gewählten Politiker das umsetzen sollen was das Volk möchte und nicht umgekehrt, ansonsten wäre jede Wahl nutzlos.
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Antwort auf "Demokratie in Deutschland"
Innenpolitik
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Metzer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Nach Artikel 20 Abs. 2 GG wird die Staatsgewalt vom Volk selbst "in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich ganz bewusst dafür entschieden, die unmittelbare Mitwirkung des Volkes allerdings grundsätzlich auf die Parlamentswahlen zu begrenzen (repräsentative Demokratie).
Das Grundgesetz kennt Volksbefragung, Volksbegehren und Volksentscheid, wenn nach Artikel 29 GG die Länder neu gegliedert werden sollen.
Im übrigen gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit des Volksbegehrens, das in einen Gesetzesantrag beim Landtag münden kann. Darüber hinaus gibt es Formen der unmittelbaren Bürgerbeteiligung, wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, auf kommunaler Ebene.
Es hat geschichtliche Gründe, dass der Grundgesetzgeber diese Möglichkeiten auf Bundesebene nicht ausgebaut hat. Wegen der ungünstigen Erfahrungen in der Weimarer Zeit wurden Volksentscheide auf die oben genannten Situationen beschränkt. Damit sollten insbesondere emotional aufgeladene Streitfragen der sogenannten Volksgesetzgebung entzogen werden.
Ihre Kritik, dass "rund 600 Politiker einem 80-Millionen-Volk ihre Ideen und Vorstellungen" aufzwängen, teilen wir nicht. Abgesehen davon, dass sowohl die Bundestagsabgeordneten als auch die Mitglieder der Bundesregierung in einem ständigen Dialog mit den Wählerinnen und Wählern stehen, werden die Stimmen aus der Bevölkerung, die das politische Berlin auf unterschiedlichsten Wegen erreichen, sehr ernst genommen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger beteiligen sich zudem an den Entscheidungsfindungsprozessen, indem sie sich in Parteien und anderen politischen Organisationen engagieren. So unmündig, wie Sie die Bürgerinnen und Bürger darstellen, sind sie also bei weitem nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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