- Das Anliegen
- Die Antwort
-
Tabakverordnung und Wasserpfeifentabak
Innenpolitik
von
14.12.2006
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
seit 2004 wird die Einfuhr von Wasserpfeifentabak, welcher nicht der deutschen Tabakverordnung von 1977 entspricht vom Zoll unterbunden. Diese Verordnung besagt, dass Rauchtabak maximal 5% Feuchtigkeit enthalten darf. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Pfeifentabak wird jedoch Wasserpfeifentabak nicht verbrannt, sondern nur erhitzt, weshalb dieser einen hohen Feuchtigkeitsanteil zur Rauchentwicklung benötigt.
Die Feuchtigkeitsbeschränkung macht durchaus Sinn für gewöhnlichen Pfeifentabak, da Tabak nach Gewicht verkauft wird, und zu feuchter Tabak demnach ein Betrug am Kunden wäre. Bei Wasserpfeifentabak ist dieser Feuchtigkeitsgehalt hingegen erwünscht (jedoch hatte man 1977 die Wasserpfeife beim Verfassen der Tabakverordnung nicht bedacht). Es gibt durchaus Ausnahmeregelungen für Schnupf- oder Kautabak, wieso kann man also nicht einen ähnlichen Weg für die Wasserpfeife gehen? Auch wäre eine Kennzeichnungspflicht von zu feuchten Tabak vertretbar, ein komplettes Verbot halte ich hingegen für stark Übertrieben.
Dieses Verbot führt nur dazu, dass die Konsumenten ihren Tabak selbst anfeuchten. Allerdings erreicht man damit nicht die selbe Qualität, wie die des Originaltabaks. Ich und viele andere Wasserpfeifen-Liebhaber wünschen uns deshalb eine Reform der Tabakverordnung.
Mit freundlichem Gruß,
K. SchauweckerHintergrundinformationen:
Dies schreibt Wikipedia über Wasserpfeifentabak:
"Wasserpfeifentabak ist von seiner Konsistenz her nicht mit gewöhnlichem Tabak zu vergleichen und hat wegen seines viel höheren Feuchthaltemittelanteils (etwa 20 bis 40 Prozent) eine klebrige, teigartige Konsistenz. Auf Grund dieser Feuchtigkeit tritt Wasserpfeifentabak derzeit mit geltenden Qualitätsmerkmalen der deutschen Tabakverordnung von 1977 in Konflikt, wonach Rauchtabak nur maximal fünf Prozent Feuchthaltemittelanteil enthalten darf. Seitdem der Zoll 2004 begann, die Einfuhr von gegen diese Richtlinie verstoßendem Tabak zu unterbinden, gibt es speziellen Tabak für den deutschen Markt. Dieser wird von den Rauchern meist nachträglich mit Glycerin aus der Apotheke oder mit eigens im Laden oder Internetversand erhältlicher Melasse befeuchtet, was aber meist nicht dieselbe Qualität hervorbringt wie Tabak, dem bereits bei der Produktion Feuchthaltemittel zugegeben wird."
Bisheriges Ergebnis.
abgegebene Stimmen: 917
durchschnittliche Meinung: 4.64 Sterne
- Das Anliegen
- Die Antwort
-
Antwort auf "Tabakverordnung und Wasserpfeifentabak"
Innenpolitik
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Schauwecker,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die von Ihnen erwähnte Tabakverordnung von 1977 wird vom Gesetzgeber, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, fortlaufend angepasst. Aktuell gilt die Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen vom 22. Februar 2006.
Die Verordnung nennt auch die Stoffe, die im Tabak zugesetzt werden dürfen, und schreibt die Höchstmengen fest. Dazu gehören nach der derzeitigen Rechtslage vor allem alle Stoffe, die natürlicherweise auch im Tabak vorkommen und alle natürlich vorkommenden Geruchs- und Geschmackstoffe (Aromastoffe, auch naturidentisch). Um das Austrocknen des Tabaks zu verhindern, können Klebe-, Haft- und Verdickungsmittel sowie Weißbrand- und Flottbrandmittel eingesetzt werden.
Der Tabak für die Wasserpfeifen enthält in der Regel Glyzerin, so dass er feucht bleibt. Da dem Gesetzgeber jedoch bislang keine Untersuchungen vorliegen, ob eine Erhöhung des Glycerinanteils zu gesundheitlichen Schäden führen kann, sind zur Zeit keine entsprechenden Änderungen der Tabakverordnung vorgesehen.
Dies gilt auch, da der Rauch von Wasserpfeifen noch nicht so umfassend untersucht ist wie der Zigarettenrauch. Erste Studien zeigen aber, dass krebsauslösende Agenzien wie Arsen, Chrom und Nickel in hohen Konzentrationen auch im Rauch der Wasserpfeife zu finden sind. Damit birgt der Gebrauch von Wasserpfeifen Gesundheitsgefahren, die kaum geringer sind als die des Zigarettenkonsums.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Download
- Antworten
- Alle Antworten auf www.direktzurkanzlerin.de werden im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verfasst.
- Formales
-
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Für den Inhalt der veröffentlichten Beiträge ist ausschließlich der jeweilig genannte Autor verantwortlich.