Das Anliegen
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Online-Durchsuchung

Innenpolitik

von Winfried Wacker

28.9.2007

Sehr geehrte Frau Merkel,

ganz bestimmt haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, einem Kollegen von der Opposition kräftig eins auszuwischen(Anm. d. Red.: leicht geändert), stimmts? Bei Lichte betrachtet haben Sie damit eine Straftat nach §223 StGB geplant. Da es nach Ihren eigenen Worten aber nicht sein kann, daß es einen Bereich gibt, in dem man ungestört und vor dem Staat geschützt Verbrechen planen kann, wäre also alleine die Tatsache, daß Sie kriminelle Gedanken haben könnten und einen Kollegen böse anschauen Grund und Anlaß, bei Ihnen eine heimliche Gedankenkontrolle durchzuführen. Vorausgesetzt natürlich, es gäbe die Technik dafür.

Nun werden Sie einwenden, dass die Gedanken frei sind und daß es Ihre Privatangelegenheit ist, was Sie denken, solange Sie es nicht in die Tat umsetzen. Stimmt! Und genau so sollten wir das künftig auch beibehalten.

Die Festplatte eines Personalcomputers ist nichts anderes als als die technische Erweiterung des Gehirns seines Besitzers. Solange die darauf befindlichen Daten nicht kommuniziert werden, gehören sie vollumfänglich zum Kernbereich privater Lebensführung. Genauso wie Ihre und meine Gedanken, es sei denn, es wurde bereits eine Straftat verübt und es gibt einen dringenden Tatverdacht. Dann hat auch niemand etwas dagegen, wenn Sie den Computer nach rechtsstaatlichen Prinzipien im Rahmen der StrafVERFOLGUNG unter den Augen des Betroffenen beschlagnahmen.

StrafVORBEUGEND und dann auch noch heimlich in die Privatsphäre der Menschen einzudringen, ist jedoch moralisch so verwerflich, als würde man Sie heimlich hypnotisieren, Ihnen eine Wahrheitsdroge verabreichen oder eben mit technischen Hilfsmitteln heimlich Ihre Gedanken lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Wacker

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