- Das Anliegen
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Beste Interessen des Kindes anstelle des sog. Kindeswohls
Familienpolitik
von Ingo Alberti
26.9.2007
Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie von Kindern, Eltern und Großeltern:
EU-Petitionsausschuss behandelt Umgangsauschluss wegen SprachdiskriminierungPetitionen wegen fehlenden Schutzes gegen die Familienzersetzung seitens deutscher Jugendämter. Jahrelanger Umgangsausschluss mit Kindern ist die Regel. Gängige Praxis sei, dass deutsche Jugendämter ausländischen Eltern gemischt-nationaler Kinder beim Umgang den Gebrauch einer Sprache untersagen und bei Zuwiderhandeln den Umgang unterbinden. Alle behandelten Petitionen gegen deutsche Jugendämter waren zuvor für zulässig erklärt worden.
Das Verfahren des Ausschlusses von Eltern aus dem Leben der Kinder wurde vorgetellt. vor. Dabei wurde deutlich, dass in jedem einzelnen Fall wiederkehrende Muster auftauchen. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass keine rechtliche Kontrolle der Jugendämter besteht.
Die Bundesregierung entschuldigte sich für schwere Fehler seitens eines Hamburger Jugendamtes (Petition 38/2006). Missstände in allen anderen Fällen verneinte sie. Jeder ausländische Elternteil habe per Gesetz Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Dolmetschers. Jugendämter unterlägen der Fachaufsicht der Obersten Landesjugendbehörden (Landesjugendämter) und der Dienstaufsicht.
Die Petenten erwiderten, in einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums vom 05.04.2007 werde erstgenannte Möglichkeit nicht erwähnt, weil sie nicht bestehe. Die Dienstaufsichtsbeschwerde könne ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, was die Regel sei. Dolmetscher würden ausländischen Eltern verweigert.
Die Rechtskommission führte aus, dass Sprachauflagen beim Umgang einen Verstoß gegen Art. 12 in Verbindung mit Artikel 18 und 17 des EG-Vertrages, d.h. eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, darstellen könnten.
Der deutsche Abgeordnete regte eine rechtsvergleichendes Gutachtens über die deutsche Rechtslage an. Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Der Petitionsausschuss wird einen Initiativbericht im Parlament vorlegen.
Ingo Alberti
Hintergrundinformationen:
Begründung:
Als deutscher Rechtsanwalt bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern und deutsche Väter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren.
5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.
8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwähnt, sondern nur der Begriff Kindeswohl.
9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes.
20. In den binationalen, z.B. deutsch-polnischen Ehen fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der polnischen Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung der Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt für getrennte/geschiedene Väter.
21. Die Jugendämter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begründung, die Kinder seien Deutsche und sollen in Deutschland wohnen. Bei deutschen Vätern wird gesagt, das Kind gehört der/zur Mutter.
22. Das Ziel der Jugendämter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren ausländischen Eltern oder meist deutschen Vätern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange - 2 Jahre reichen aus, bis die Kinder „von alleine" auf den Gebrauch und das Erlernen der nichtdeutschen Sprache, auf den Besuch der ausgegrenzten Familie sowie auf Umgang mit eigenen Eltern oder deutschem Vater verzichten.
23. Die Jugendämter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die des Europäischen Gerichtshofes (zum Beispiel Fälle Görgülü und Haase und Elsholz).
Wenn Eltern kritisieren oder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, sie seien gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ, was ihre Fähigkeiten als Erzieher und Eltern in Frage stellt. Wenn deutsche Familien oder Väter ihre Kinder öfter sehen wollen, wird genau so verfahren.
26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendämtern und deutschen Familiengerichten umgesetzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache
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