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Antwort auf "Terror, Online-Durchsungen und Überwachungswahn"

Innenpolitik

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Kroiss,

Inwieweit den Sicherheitsbehörden künftig die verdeckte Durchsuchung von Computern möglich sein soll, wird derzeit noch in der Bundesregierung geprüft. Die beteiligten Ministerien sind sich allerdings einig, dass eine derartige Durchsuchung nur unter eng begrenzten Voraussetzungen durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden darf. Betroffene müssen im Nachhinein – nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens – von der Durchsuchung unterrichtet werden.

Nach Ansicht der Sicherheitsbehörden käme es aufgrund dieser Voraussetzungen und des hohen technischen Aufwandes voraussichtlich zu nicht mehr als etwa zehn solcher Computer-Durchsuchungen pro Jahr – im gesamten Bundesgebiet.

Glücklicherweise ist in Deutschland noch kein international geplanter Terroranschlag verübt worden. Dass Wachsamkeit jedoch erforderlich ist, zeigt die Verhaftung von drei Terrorverdächtigen Anfang September. Nur durch wachsame Sicherheitsbehörden und umfassende Aufklärung lassen sich Terroranschläge verhindern. Hierzu gehört auch die Überwachung moderner Kommunikationsmittel.

Nähere Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung im Bereich Innere Sicherheit finden Sie unter www.bmi.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

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