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Reform des Befristungsgesetzes
Arbeitsmarkt
von Sebastian Chr. Schulze
10.9.2007
Sehr geehrte Frau Bundeskanzler,
Ich würde es begrüßen, wenn das Befristungs- und Beschäftigungsgesetzt zugunsten der Arbeitnehmer refomiert wird. Es kann nicht sein, dass man 7 Jahre für eine Behörde arbeitet und nur Zeitverträge bekommt, weil der Arbeitgeber jde Lücke im Gesetzt ausnutzt zu Ungunsten der Beschäftigten. Er der Arbeitgeber ist durch das Gesetz in einer klar besseren Position. Und kann während der tariflosen Zeit den befristet Beschäftigten Änderungsverträge aufbürden oder diese auslaufen lassen, wie es ihm beliebt. Meiner Meinung nach muß nach spätestens 5 Jahren ein Beschäftigter festangestellt werden und ihm muß per Gesetz gewährleistet werden, dass er die gleichen Rechte hat wie andere Arbeitnehmer. Sonst schwächen wir die Gewerkschaften, der Niedriglohnsektor nimmt zu und der Sozialstaat gerät in eine erhebliche Schieflage. Das kann nicht gewollt sein!
Bitte informieren Sie sich bei den Betrieben des öffentl. Dienstes ebenso wie bei anderen Unternehmen und den Gewerkschaften. Wir befristet Beschäftigten haben durch das Gesetzt kaum eine Chance auf Festanstellung und damit wird uns die Möglichkeit verbaut, Eigentum zu bilden (Haus) oder dauerhaft etwas mit für die Altersvorsorge zu leisten. Im Sinne der befristet Beschäftigten bitte ich Sie die Initiative zu ergreifen. Wir sind nicht nur ein Kostenfaktor.Mit freundlichem Gruß
Sebastian Schulze
Hintergrundinformationen:
Ich selbst arbeite beim Land Niedersachsen in der Beihilfe. Habe seit 7 Jahren immer wieder nur Zeitverträge erhalten. Ich bin schwerbehindert und habe ein Familie und dennoch keine Chance auf eine Festanstellung. Sparen hin oder her, man kann auch ein Land kaputt sparen. Und gerade hier merke ich wie die Arbeitsbelastung von Tag zu Tag zu nimmt.Arbeit ist genug da, nur scheut man sich die Leute in eine Festanstellung zu bringen und umgeht somit z.T. geltendes Tarifrecht.
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Antwort auf "Reform des Befristungsgesetzes"
Arbeitsmarkt
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Schulze,
Paragraph 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes regelt unter anderem, aus welchen sachlichen Gründen eine Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig ist und wie lange eine Befristung ohne sachlichen Grund erfolgen kann. Daran müssen sich die Arbeitgeber halten.
Zu Ihrer persönlichen Situation können wir leider keine Auskunft geben. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis. Diese arbeitsrechtliche Angelegenheit müssen Sie vor Ort in Niedersachsen mit Ihrem Arbeitgeber, dem Personalrat und gegebenenfalls mit Hilfe einer Rechtsberatung oder eines Rechtsbeistands klären.
Mit freundlichem Grüßen
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