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Antwort auf "Reform des Befristungsgesetzes"

Arbeitsmarkt

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Schulze,

Paragraph 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes regelt unter anderem, aus welchen sachlichen Gründen eine Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig ist und wie lange eine Befristung ohne sachlichen Grund erfolgen kann. Daran müssen sich die Arbeitgeber halten.

Zu Ihrer persönlichen Situation können wir leider keine Auskunft geben. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis. Diese arbeitsrechtliche Angelegenheit müssen Sie vor Ort in Niedersachsen mit Ihrem Arbeitgeber, dem Personalrat und gegebenenfalls mit Hilfe einer Rechtsberatung oder eines Rechtsbeistands klären.

Mit freundlichem Grüßen

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