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Praktikum in bezahlte Arbeitszeit umwandeln
Arbeitsmarkt
von Merit Müller
6.9.2007
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
was spricht dagegen, kostenlose Praktika per Gesetz zu verbieten?
Praktikanten werden überwiegend nach kurzer Einarbeitung als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt, erhalten jedoch keinen Lohn. Wer jedoch arbeitet, sollte dafür auch bezahlt werden.
Um die Qualifikation eines zukünftigen Mitarbeiters beurteilen zu können, bedarf es keinenfalls einer monatelangen kostenlosen Arbeit. Dazu ist die im Arbeitsrecht verankerte Probezeit da.
Merit Müller
Hintergrundinformationen:
Immer häufiger hört man, dass Praktikanten nach ihrer Praktikumszeit nicht übernommen werden. Oft trotz vorheriger Zusage.
Firmen holen sich kostenlose "Mitarbeiter" von der ARGE, indem sie die Praktikantenstellen als Trainigsmassnahmen oder ABM-Massnahme anbieten.
Bezahlen muss der Steuerzahler, denn die Arbeitslosen erhalten weiter ALG2, Gewinner ist der Unternehmer, er spart sich die Personalkosten, die Arbeit wird getan und die Arbeitslosigkeit sinkt in keinster Weise.
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Antwort auf "Praktikum in bezahlte Arbeitszeit umwandeln"
Arbeitsmarkt
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrte Frau Müller,
Lassen Sie uns mit einer Gegenfrage antworten: Was wäre die Folge, wenn alle Praktika per Gesetz vergütet werden müssten? Wahrscheinlich würde ein Großteil der Plätze dann nicht mehr angeboten. Die Leidtragenden wären etwa Studierende, die die Anforderungen der Studienordnung nicht oder nur erheblich schwerer erfüllen könnten.
Aber natürlich darf es keinen Missbrauch geben: Praktika dienen dazu, Erfahrungen in der beruflichen Praxis zu sammeln und sich dadurch weiter zu qualifizieren.
Steht allerdings nicht die Vermittlung von Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund, sondern die Arbeitsleistung, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Der Praktikant ist dann in Wirklichkeit Arbeitnehmer und hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Als Teil der Berufsausbildung haben Schüler, Auszubildende und Studenten keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung ihres Praktikums. Aber das heißt nicht, dass sie keine bekommen dürfen.
Weitere Informationen, auch zu rechtlichen Fragen, finden Sie unter www.generationpraktikum.de/.
Mit freundlichen Grüßen
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