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Antwort auf "Praktikum in bezahlte Arbeitszeit umwandeln"

Arbeitsmarkt

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrte Frau Müller,

Lassen Sie uns mit einer Gegenfrage antworten: Was wäre die Folge, wenn alle Praktika per Gesetz vergütet werden müssten? Wahrscheinlich würde ein Großteil der Plätze dann nicht mehr angeboten. Die Leidtragenden wären etwa Studierende, die die Anforderungen der Studienordnung nicht oder nur erheblich schwerer erfüllen könnten.

Aber natürlich darf es keinen Missbrauch geben: Praktika dienen dazu, Erfahrungen in der beruflichen Praxis zu sammeln und sich dadurch weiter zu qualifizieren.

Steht allerdings nicht die Vermittlung von Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund, sondern die Arbeitsleistung, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Der Praktikant ist dann in Wirklichkeit Arbeitnehmer und hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Als Teil der Berufsausbildung haben Schüler, Auszubildende und Studenten keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung ihres Praktikums. Aber das heißt nicht, dass sie keine bekommen dürfen.

Weitere Informationen, auch zu rechtlichen Fragen, finden Sie unter www.generationpraktikum.de/.

Mit freundlichen Grüßen

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