Innenpolitik
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Kroiß,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Freiheit und Sicherheit gehören untrennbar zusammen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen, Gewalt und Extremismus ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Nur eine konsequente Bekämpfung von Kriminalität und ihren Ursachen ermöglicht eine freiheitliche Gesellschaft.
Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat der internationale Terrorismus eine neue Dimension erreicht. Die Bundesregierung hat umgehend auf diese neue Bedrohung reagiert. Bereits 2002 trat das Terrorismusbekämpfungsgesetz in Kraft. Zahlreiche Sicherheitsgesetze wurden seitdem der neuen Bedrohungslage angepasst.
Terrorismusbekämpfung wird jedoch eine Daueraufgabe bleiben. Auch in Deutschland planen international vernetzte Terrororganisationen massive Anschläge. Dies hat die Verhaftung von drei Terrorverdächtigen in der vergangenen Woche gezeigt. Derartige Attentate können nur durch wachsame Sicherheitsbehörden und umfassende Aufklärung verhindert werden. Das Maß der Bundesregierung für die Gesetzgebung zur inneren Sicherheit ergibt sich damit aus den konkreten Bedrohungen für die Sicherheit in unserem Land auf der einen und den individuellen Freiheitsrechten, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind, auf der anderen Seite.
Nähere Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung im Bereich Innere Sicherheit finden Sie unter
http://www.bmi.bund.de
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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