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Stiefkind: kleine Unternehmer
Wirtschaft
von Birgit Haupt
27.8.2007
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
die Unternehmensteuerreform hat die Annahme bestätigt, dass Ein-Mann-Betriebe von der Politik nicht gerne gesehen sind, weil sie weder Arbeitsplätze noch Kapital schaffen. Während größere Betriebe von Steuererleichteringen profitierten, gab es für die "Einzelkämpfer" ausschließlich Nachteile, so dass sie die Steuerersparnisse der Großunternehmen nun mit tragen müssen.
Bereits bei der Gesundheitsreform wurde es versäumt, wenig verdienende Selbständige durch die Absenkung der veralteten, zu hoch angesetzten Mindestbemessungsgrenze für freiwillig verischerte zu entlasten. In meinem Fall bedeutet dies, dass 25-30 % des Einkommens in die GKV abfließen. Und dies ist kein Einzelfall, weshalb sich viele ebenso betroffene für die erst einmal günstigere Private Krankenversicherung entscheiden, ohne an die Gefahren zu denken, die damit verbunden sein können.
Abzüglich Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Beiträgen für die private Altersvorsorge (für die ich immerhin gesorgt habe), bleibt in schlechten Jahren kaum mehr übrig, als beim Bezug sogenannter Staatlicher Transferleistungen drin wäre.
Wenn ich Hernn Münteferings jüngste Aussagen richtig verstehe, sollen die kleinen Selbständigen nun auch noch dazu benutzt werden, die labile Rentenkasse zu konsolidieren - natürlich alles unter dem Vorwand, dass man dieser Personengruppe eigentlich helfen und vorsorgen will.
Liebe Frau Bundeskanzlerin, wenn sie verhindern wollen, dass zahlreiche kleine Betriebe zur Geschäftsaufgabe gezwungen werden und damit auch gezwungen werden Sozialleistungen vom Staat in Anspruch zu nehmen, rate ich Ihnen bezüglich dieser Personengruppe einen Kurswechsel in Ihrer Politik vorzunehmen. Denn auch, wenn wir weder Arbeitsplätze noch Kapital schaffen, sind wir immerhin NOCH in der Lage, uns selbst zu versorgen.Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Haupt
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Antwort auf "Stiefkind: kleine Unternehmer"
Wirtschaft
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrte Frau Haupt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Merkel beantworten.
Es ist keinesfalls so, dass die Politik der Bundesregierung die Selbständigen vernachlässigt. Im Gegenteil: die Bundesregierung fördert und unterstützt den Mittelstand seit Beginn der großen Koalition mit einer breiten Palette von Maßnahmen. Denn vor allem der Mittelstand schafft Wirtschaftswachstum, Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Im Januar 2008 tritt die Unternehmenssteuerreform in Kraft. Davon werden nicht nur große Kapitalgesellschaften, sondern auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen profitieren. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen so zu stärken, dass sie mehr Investitionen tätigen können. Dazu wird beispielsweise die Ansparabschreibung für kleine Betriebe verbessert. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige müssen künftig keine Gewerbesteuer mehr zahlen.
Die mittelständischen Personenunternehmen wurden - im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften - bereits in den vergangenen Jahren bei der Einkommensteuer erheblich entlastet. Für 80 Prozent der Personenunternehmen liegt die effektive steuerliche Belastung unter 20 Prozent.
Weitere Informationen zur Unternehmensteuerreform und Mittelstandsförderung finden Sie hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de
http://www.bmwi.deWas die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angeht, werden grundsätzlich alle Beitragszahler - Pflichtversicherte ebenso wie freiwillig Versicherte - bis zu einer bestimmten Höhe ihres Einkommens zur Beitragspflicht herangezogen. Für Selbständige gibt es darüber hinaus eine Regelung, die dem Unternehmerrisiko Rechnung trägt. Für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige gilt seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April dieses Jahres ein Mindestbeitrag von monatlich rund 170 Euro (vorher 250 Euro), wenn Bedürftigkeit vorliegt. Berücksichtigt wird dabei auch das Einkommen von Personen, die mit dem Selbständigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Was die Gesetzliche Rentenversicherung betrifft, sind nach geltendem Recht nur bestimmte Berufsgruppen der Selbständigen versicherungspflichtig. Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag versicherungspflichtig zu werden bzw. freiwillige Beiträge zu zahlen und im Alter entsprechende Leistungen zu beziehen. Jeder Selbständige sollte für sich prüfen, ob eine freiwillige Versicherung für ihn günstig ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.deNeben der Gesetzlichen Rentenversicherung werden die betriebliche und die private Altersvorsorge immer wichtiger. Dabei ist zum Beispiel die steuerlich geförderte „Rürup-Rente“, eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende besonders interessant.
Mit freundlichen Grüßen
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