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Antwort auf "Stiefkind: kleine Unternehmer"

Wirtschaft

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrte Frau Haupt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Merkel beantworten.

Es ist keinesfalls so, dass die Politik der Bundesregierung die Selbständigen vernachlässigt. Im Gegenteil: die Bundesregierung fördert und unterstützt den Mittelstand seit Beginn der großen Koalition mit einer breiten Palette von Maßnahmen. Denn vor allem der Mittelstand schafft Wirtschaftswachstum, Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Im Januar 2008 tritt die Unternehmenssteuerreform in Kraft. Davon werden nicht nur große Kapitalgesellschaften, sondern auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen profitieren. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen so zu stärken, dass sie mehr Investitionen tätigen können. Dazu wird beispielsweise die Ansparabschreibung für kleine Betriebe verbessert. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige müssen künftig keine Gewerbesteuer mehr zahlen.

Die mittelständischen Personenunternehmen wurden - im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften - bereits in den vergangenen Jahren bei der Einkommensteuer erheblich entlastet. Für 80 Prozent der Personenunternehmen liegt die effektive steuerliche Belastung unter 20 Prozent.

Weitere Informationen zur Unternehmensteuerreform und Mittelstandsförderung finden Sie hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de
http://www.bmwi.de

Was die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angeht, werden grundsätzlich alle Beitragszahler - Pflichtversicherte ebenso wie freiwillig Versicherte - bis zu einer bestimmten Höhe ihres Einkommens zur Beitragspflicht herangezogen. Für Selbständige gibt es darüber hinaus eine Regelung, die dem Unternehmerrisiko Rechnung trägt. Für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige gilt seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April dieses Jahres ein Mindestbeitrag von monatlich rund 170 Euro (vorher 250 Euro), wenn Bedürftigkeit vorliegt. Berücksichtigt wird dabei auch das Einkommen von Personen, die mit dem Selbständigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Was die Gesetzliche Rentenversicherung betrifft, sind nach geltendem Recht nur bestimmte Berufsgruppen der Selbständigen versicherungspflichtig. Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben jedoch die Möglichkeit, auf Antrag versicherungspflichtig zu werden bzw. freiwillige Beiträge zu zahlen und im Alter entsprechende Leistungen zu beziehen. Jeder Selbständige sollte für sich prüfen, ob eine freiwillige Versicherung für ihn günstig ist.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Neben der Gesetzlichen Rentenversicherung werden die betriebliche und die private Altersvorsorge immer wichtiger. Dabei ist zum Beispiel die steuerlich geförderte „Rürup-Rente“, eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende besonders interessant.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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