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Antwort auf "Zwang rechtlich durchsetzbar"

Innenpolitik

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrter Herr Nagel,

Selbstverständlich können Vorschriften in Deutschland durch Sanktionen durchgesetzt werden. Nehmen Sie etwa die Parkverbote im Rahmen der Straßenverkehrsordnung: Sie werden durch Bußgelder und das Abschleppen falsch geparkter Fahrzeuge, also Zwangsmaßnahmen, durchgesetzt.

Ihren Hintergrundinformationen lässt sich entnehmen, dass Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kommunalbehörde zur Abwasserentsorgung unzufrieden sind. Die Gemeinden sind in Schleswig-Holstein dem Landeswassergesetz zufolge zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Diese Aufgabe erfüllen die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, sie können sie dem Gesetz zufolge auch auf Dritte übertragen. Die Selbstverwaltung der Gemeinden ist im Grundgesetz in Artikel 28 Absatz 2 und in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung festgeschrieben: Den Gemeinden muss demnach das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Gegen die Entscheidungen der Kommunalbehörden steht Ihnen der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen.

Die Bundesregierung hat dementsprechend keinerlei Möglichkeit, sich in die Entscheidung Ihrer Kommunalverwaltung einzumischen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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