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Altersrenten
Soziales
von Adolf Meckelburg
21.8.2007
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit in verschiedenen sozialen Einrichtungen weiß ich, dass sehr viele alte Menschen in unserem Lande in großer Armut leben müssen und immer häufiger unter nicht menschenwürdigen Verhältnissen.
Die Altersarmut wird weiter ansteigen, wenn die Regierung die Rentenpolitik so weiterverfolgt wie bisher. Millionen Menschen drohen im Alter Armut und soziale Isolation. Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard in einem Rentenalter, in dem ältere Menschen noch bei relativ guter Gesundheit sind, muss weiterhin oberstes Ziel der „staatlichen Gewalt" in unserem Land bleiben. Das haben sich die alten Menschen in dem Land in dem sie gearbeitet und ihre sozialen Beiträge geleistet haben, verdient. Die Grundsicherung ist für ein würdevolles Leben im Alter nicht ausreichend. Alles wird teurer. Die Rentenbezüge müssen den Inflationsraten – wie bisher- angeglichen werden. Nullrunden darf es nicht geben. Im Gegenzug muss der Verschwendung von Steuergeldern und unsinnige Ausgaben für bürokratische Verwaltungsakte der Kampf angesagt werden.
Ich möchte Sie deshalb sehr bitten, dass Sie sich als oberste Repräsentantin „aller staatlichen Gewalt" für die angemessenen Angleichungen der Altersrenten, als Grundlage für die Gewährleistung eines würdevollen Lebens der alten Menschen, persönlich verwenden.Mit freundlichen Grüßen
Adolf Meckelburg
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Antwort auf "Altersrenten"
Soziales
aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Meckelburg,
Seit 2003 gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie hilft vor allem auch Menschen, die sich bis dato geschämt haben, Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch zu nehmen. Diese Grundsicherung ist steuerfinanziert und sieht von einem Unterhaltsrückgriff auf die Kinder des Bedürftigen ab. Bedürftige haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistung, um ihnen eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Erlauben Sie uns in diesem Zusammenhang ein paar Sätze zur sozialen Sicherung. Die sozialen Sicherungssysteme und insbesondere auch die Gesetzliche Rentenversicherung stehen angesichts der demografischen Entwicklung vor großen Herausforderungen. Die Menschen leben länger und bleiben länger gesund. Das ist erfreulich. Aber es werden auch immer weniger Kinder geboren. Diese Entwicklung führt dazu, dass den Rentenbeziehern in Zukunft immer weniger Beitragszahlern in die Rentenversicherung gegenüberstehen.
Die Bundesregierung hat sich bereits frühzeitig mit diesem Problem befasst und wichtige Veränderungen eingeleitet, um die gesetzliche Rente zukunftsfest zu machen. Die im Frühjahr beschlossene Rente mit 67 ist dazu ein weiterer wichtiger Schritt. Die finanziellen Lasten der Alterung sollen fair zwischen den Generationen verteilt werden. Das bedeutet, weder die Beitragszahler sollen mit zu hohen Rentenbeiträgen belastet werden, noch sollen sich die Rentenempfänger trotz langjähriger Beitragszahlungen mit Ansprüchen auf Sozialhilfeniveau zufrieden geben müssen.
Rentenerhöhungen sind dabei an die Lohnentwicklung gekoppelt. Nach drei Nullrunden in Folge sind die Renten in diesem Jahr zum 1. Juli um 0,54 Prozent angehoben worden. Auch wenn die Anhebung gering ausfällt, ist dies als positives Signal zu verstehen. Denn die Rentenerhöhung folgt der erfreulichen Entwicklung bei Wachstum und Löhnen im vergangenen Jahr. Und an diesem Aufschwung sollen auch die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland teilhaben. Schätzungen führender Wirtschaftsinstitute zufolge könnte es daher auch im kommenden Jahr zu einer positiven Rentenanpassung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
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