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Antwort auf "sanierung Bundeswehrkasernen in alten den BL"

Innenpolitik

aus dem Bundeskanzleramt

Sehr geehrte Frau Neitzel,

Die Bundeswehr übernimmt bereits seit einiger Zeit Verpflichtungen gegenüber der NATO, der Europäischen Union sowie den Vereinten Nationen. Sie beteiligt sich in vielfältiger Weise an multinationalen Friedenseinätzen. Die dadurch gestiegenen Anforderungen an die Bundeswehr haben eine tiefgreifende Reform von Streitkräften und Verwaltung unvermeidlich gemacht. Das führt zwangsläufig auch zu einer Veränderung der Stationierung, zu Verlegungen und Neuaufstellungen von Einheiten und Dienststellen. Aber auch Standortschließungen sind unumgänglich.

Die Stationierung der Bundeswehr ist in einem Konzept vom 1. November 2004 durch den vormaligen Bundesminister der Verteidigung geregelt. Zwei wesentliche Kriterien bestimmen das Stationierungskonzept:

Militärisch-funktionale Kriterien mit dem Ziel, bestmöglich zu gewährleisten, dass der Auftrag erfüllt werden kann:

Hierbei wurde untersucht und bewertet:

- die Anbindung an geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten,

- räumliche Zusammenhänge im Rahmen des Aufgaben-, Übungs- und Unterstützungsverbundes inner- und außerhalb der Bundeswehr, zum Beispiel die Verkehrsanbindung eines Standorts,

- Möglichkeiten zur geschlossenen Stationierung von Verbänden, wo immer zweckmäßig und vom Auftrag her geboten.

Betriebswirtschaftliche Kriterien mit dem Ziel einer optimierten und wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaften.

Hierbei standen vor allem die Liegenschaftsbetriebskosten und die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen im Mittelpunkt der Bewertung.

Es galt Kosten zu senken durch:

- die Nutzung von Liegenschaften mit geringen Betriebskosten und / oder

- die Konzentration von Truppenteilen und Dienststellen in Liegenschaften bei gleichzeitiger betriebswirtschaftlicher Optimierung, verbunden mit der Erhöhung der Belegungsdichte.

Im Fall der Rolandkaserne, die Sie angesprochen haben, können wir Ihnen allerdings keine detaillierteren Auskünfte geben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium der Verteidigung: bmvgprinfo2buergerbriefe@bmvg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

 

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